COVID-19

Schutzkonzept

Stand: September 2021

Die unten stehenden, seit Juni 2020 geltenden Regeln bilden weiterhin die Grundlage des Schutzkonzepts. Schnuppertrainings sind bis auf weiteres ausschliesslich nach Voranmeldung möglich. Die Teilnehmerzahl ist nicht beschränkt. Die Trainings finden sowohl drinnen als auch draussen statt. Geübt werden sämtliche Formen, inkl. Partnerübungen mit Körperkontakt.

Regeln

Gemäss den Vorgaben des Bundes, werden nachfolgend unsere Verhaltensregeln aufgelistet. Folgende Weisungen sind von allen Trainierenden unbedingt zu befolgen, um das Risiko einer Ansteckung mit COVID-19 zu minimieren.

 

1 Grundsätze
Jeder übernimmt für sich und alle anderen im Dojo Verantwortung. Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Training teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, respektive begeben sich in Isolation. Die Trainingsleitung ist über Krankheitssymptome zu informieren. Trainierende sind jederzeit verpflichtet, die Trainingsleitung zu informieren, wenn sie positiv auf COVID-19 getestet wurden oder über sie eine behördliche Quarantäne oder Isolation verfügt wurde.
2 Anreise / Abreise
Trainierende und Trainingsleitung sollen möglichst kurz vor dem Training individuell ins Lokal kommen. Empfohlen wird, zu Fuss zum Training zu kommen, das Velo oder das Auto zu verwenden. ÖV und Sammeltransporte sind wenn immer möglich zu vermeiden. Trainierende sollen das Dojo spätestens 5 Minuten nach Beendigung des Trainings verlassen (Ausnahme: Vereinsvorstand und Putzdienst).
3 Verhaltens- und Hygieneregeln
Wer ins Training kommt, kündigt dies wenn möglich vorher der Trainingsleitung an, damit sich diese vorbereiten kann (idealerweise via WhatsApp-Gruppe). Es wird festgehalten wer mit wem trainiert.
4 Vor und nach dem Training sind die Hände zu desinfizieren oder mit Wasser und Seife zu reinigen. Desinfektionsmittel oder Seife ist selbst mitzubringen.
5 Die Matten des Dojos, sowie Türgriffe werden nach jedem Training mit Reinigungsmitteln gereinigt. Die Toilettenanlage ist nur zurückhaltend zu benutzen und nach Gebrauch zu reinigen.
6 Die allgemein benutzbaren Trainingsgeräte sind nach Abschluss des Trainings durch den jeweiligen Benutzer zu desinfizieren. Alternativ kann mit persönlichen Trainingsgeräten trainiert werden.
7 Die vorliegenden Regeln können jederzeit erweitert oder angepasst werden. Trainierende sind verpflichtet, sich jeweils vor dem Training zu informieren, was gilt. Anpassungen werden in der WhatsApp-Gruppe kommuniziert.